EU-Förderung: Transnationaler Zugang
Transnationaler Zugang zu Forschungsinfrastrukturen
Nunmehr bereits im Siebten Forschungsrahmenprogramm fördert die Europäische Union durch die Übernahme von Reise- und Aufenthaltskosten den Zugang zu wichtigen europäischen Forschungsinfrastrukturen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Ländern der Europäischen Union, nebst einer Reihe ausgewählter weiterer Länder.
Auch für die Forschungsinfrastruktur MAMI ist für den Zeitraum 2009 - 2011 eine solche Förderung im Rahmen der übergeordneten, europaweiten Hadronphysics2-Kollaboration bewilligt worden, nachdem ein vergleichbares, sehr erfolgreiches Programm aus dem 6. Forschungsrahmenprogramm im Jahr 2008 ausgelaufen ist.
Wer wird gefördert?
Der Transnationale Zugang zu MAMI fördert Forschergruppen und Forscher aus der Europäischen Union, welche sich für die experimentellen Forschungsschwerpunkte von MAMI interessieren. Namentlich sind dies Hadronen- und Kernphysik mit der elektromagnetischen Wechselwirkung, Beschleunigerphysik und Physik mit kohärenter Röntgenstrahlung. Details zu diesen Themen, nebst Informationen zu z.B. laufenden experimentellen Programmen, Diplom- und Doktorarbeiten und Kontaktadressen, findet man auf den Webseiten des Instituts für Kernphysik/MAMI, der experimentellen Kollabortionen A1, A2, A4, X1, der Beschleunigergruppe und der Gruppe für polarisierte Elektronen.
Die Förderung durch den Transnationalen Zugang zu MAMI ist mit der Bedingung verbunden, dass der Gruppenleiter und die Mehrzahl der Mitglieder einer Forschergruppe an einem Institut in einem EU-Mitgliedsstaat, ausgenommen Deutschland, einem EU-Bewerberland oder einem assoziierten Staat arbeiten.
Die EU-Mitgliedsstaaten ohne Deutschland sind (Stand August 2009): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Die EU-Bewerberländer sind: Die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Kroatien und die Türkei.
Die assoziierten Länder sind: Albanien und Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Island, Israel, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Serbien.
Wie kann man sich bewerben?
Forschungsteams, die um Zugang zu MAMI ersuchen, müssen entweder schriftliche Forschungsanträge (Proposals) einreichen, welche Art und Umfang der geplanten Forschungsarbeiten beschreiben, oder können bereits genehmigten Anträgen beitreten, sofern die entsprechende Kollaboration einwilligt. Weiterhin sind alle Informationen im Bewerbungsformular auszufüllen. Proposals können während der gesamten Projektlaufzeit (1.1.2009 - 30.6.2011) unter der nebenstehenden Adresse eingereicht werden.
Bewertung der Anträge
Die Forschungsanträge werden von einem Programmberatungsgremium (Program Advisory Committee, PAC) bewertet und mit einer Prioritätsempfehlung versehen. Das Gremium besteht aus renommierten Wissenschaftlern der internationalen Hadronenphysik-Gemeinschaft und tritt im Regelfall einmal pro Jahr zusammen.
Umfang des Transnationalen Zugangs
Sobald ein Antrag genehmigt wurde, haben die antragstellenden Wissenschaftler Zugang zur gesamten technischen Infrastruktur des Instituts gemäß der Prioritäten, die das Institutsmanagement aufgrund der Empfehlungen des Programmberatungsgremiums vergibt. In diesem Sinne ist "Zugang" nicht alleine auf Strahlzeit beschränkt, sondern umfasst alle Aspekte des erfolgreichen Experimentierens an MAMI innerhalb einer großen Kollaboration, von Design und Aufbau eines Experiments über die Strahlzeit bis hin zur Datenanalyse.
Finanzielle Unterstützung
Die durch die Europäische Kommission gewährte finanzielle Unterstützung wird über das Institut für Kernphysik der Universität Mainz vergeben. Sie umfasst die Unterhaltskosten (auf Tagessatzbasis) und die Reisekosten (2. Klasse bzw. Economy-Class bei Flugreisen) der im Rahmen des Transnationalen Zugangs an MAMI forschenden Wissenschaftler, in Übereinstimmung mit den Verwaltungsregeln des Instituts, des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und des Staates Deutschland.

